Bei Grundschulkindern, die spezielle Anstöße oder Hilfen bei folgenden Auffälligkeiten benötigen:
Teilleistungsschwäche- oder Störung
Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie)
Rechenschwäche (Dyskalkulie)
Verweigerungshaltung bei Lernschwierigkeiten
Konzentrationsschwäche
Kostenübernahme:
Bei entsprechendem Gutachten werden die Kosten von den Jugendämtern übernommen.