LERNTHERAPIE

 

 

Bei Grundschulkindern, die spezielle Anstöße oder Hilfen bei folgenden Auffälligkeiten benötigen:

 

Teilleistungsschwäche- oder Störung

Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie)

Rechenschwäche (Dyskalkulie)

Verweigerungshaltung bei Lernschwierigkeiten

Konzentrationsschwäche

 

 

Kostenübernahme:

 

Bei entsprechendem Gutachten werden die Kosten von den Jugendämtern übernommen.